Weinflaschen mit Nährwertangaben

EU verlangt Hinweise auf den Etiketten – Neuerung erstmals bei den Federweißen

In der Weinszene gibt es eine Neuerung, die erstmals bei den Federweißen umgesetzt wird. Es gibt mehr Pflicht-Informationen, die auf jeder Flasche zu stehen haben. Nach einer neuen EU-Verordnung müssen Weine & Co., die nach dem vergangenen Dezember hergestellt werden, Nährwertangaben auf dem Etikett aufweisen.

Das ist bei Federweißer aber nicht ganz so einfach. Er ist ein saisonales Produkt und kommt dann in den Verkauf, wenn im Weinanbau die Lesezeit beginnt. Bei ihm ändern sich auf dem Weg vom Traubenmost zum Wein die Werte zu Kalorien, Fett und Zucker. Doch es gibt eine Lösung. „Man nimmt dafür die Werte vor Beginn der Gärung“, erklärt Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut (DWI). Beim Alkoholgehalt wird jedoch der maximale Wert angegeben, der nach einer vollständigen Vergärung entstehen würde.

Mit den Nährwertangaben kann es für manche eine Überraschung sein, wie viele Kalorien das Getränk hat. Noch hält sich die Erzählung, dass Federweißer wegen der enthaltenen Hefezellen, Milchsäurebakterien und Vitamine durchaus gesund sei. Und noch mehr die rote Variante, denn der Federrote liefert ja auch noch Gerbstoffe.

Dem widerspricht Astrid Donalies von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE): „Federweißer ist ein alkoholisches Getränk. Da sprechen wir gar keine Empfehlung aus. Es gibt keinen risikofreien Konsum.“ Neben dem Alkohol, der mit sieben Kilokalorien pro Gramm auch zur Energiezufuhr beiträgt, seien außerdem Trauben als Ausgangsprodukt reich an Fruchtzucker. „Dadurch ist Federweißer auch relativ energiereich“, sagt Donalies.

Auch die enthaltenen Milchsäurebakterien können die Expertin nicht überzeugen: „Die sollte man über eine ausgewogene Ernährung zu sich nehmen.“ Beispielsweise durch Joghurt, Kefir oder Sauerkraut. „Das heißt nicht, dass man nicht mal ein Glas trinken kann. Man sollte sich dabei nur nicht einreden, dass es gesund ist.“  dpa

Quellenangabe: Hessische Allgemeine (Kassel-Mitte) vom 31.08.2024, Seite 46